Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://ohnaif.com
Compliance-Status
Aufgrund der Ausnahmen und mangelnder Konformität der im folgenden Punkt genannten Aspekte entspricht diese Website teilweise der Verordnung RD 1112/2018.
Inhalt nicht zugänglich
Der unten gesammelte Inhalt ist aus folgenden Gründen nicht zugänglich:
- Mangelhafte Einhaltung der RD 1112/2018
Möglicherweise erfüllen einige Aspekte von Tastaturkürzeln nicht die Mindestanforderungen. [9.2.1.4 Tastaturkürzel]
Es können Statusmeldungen vorliegen, die nicht den Mindestanforderungen entsprechen [9.4.1.3 Statusmeldungen]
- Auf einigen Webseiten können spezifische Bearbeitungsfehler vorliegen
Unverhältnismäßige Belastung
Gilt nicht.
Vorbereitung der nächsten Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22. Mai 2023 erstellt.
Als Methode zur Erstellung der Erklärung diente eine vom Unternehmen selbst durchgeführte Selbstauskunft.
Beobachtungen und Kontaktinformationen
Sie können Mitteilungen über Barrierefreiheitsanforderungen (Artikel 10.2.a von RD 1112/2018) machen, wie zum Beispiel:
- Melden Sie jeden möglichen Verstoß auf dieser Website
- Übertragen Sie andere Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte
- Stellen Sie weitere Fragen oder Verbesserungsvorschläge zur Barrierefreiheit der Website
Über die Kontakt-E-Mail info@ohnaif.com
Sie können Folgendes vorlegen:
- Beschwerde bezüglich der Einhaltung der Anforderungen von RD 1112/2018 oder
- Anfrage nach barrierefreien Informationen zu:
Inhalte, die vom Anwendungsbereich der RD 1112/2018 gemäß Artikel 3, Abschnitt 4 ausgeschlossen sind
Inhalte, die von der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen sind, weil sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.
In der Anfrage nach zugänglichen Informationen müssen die Fakten, Gründe und die Anfrage klar angegeben werden, die es uns ermöglichen, zu überprüfen, ob es sich um eine angemessene und legitime Anfrage handelt.
Beschwerden und Ansprüche zu zugänglichen Informationen werden über die vorherige E-Mail eingereicht.
Bewerbungsverfahren
Wenn ein Antrag auf zugängliche Informationen oder eine Beschwerde einmal gestellt wurde, dieser abgelehnt wurde, die getroffene Entscheidung nicht einvernehmlich ist oder die Antwort nicht den in Artikel 12.5 genannten Anforderungen entspricht, kann die betroffene Person einen Anspruch geltend machen. Ebenso kann eine Klage erhoben werden, wenn die Frist von zwanzig Werktagen verstrichen ist, ohne dass eine Antwort eingegangen ist.